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Spenden –
unterstützen Sie unsere Projekte

Sie sind mit jedem Betrag willkommen, ob einmalig oder regelmäßig. Dabei entscheiden Sie, ob Ihre Zuwendung als Spende entweder allgemein für die Förderung des Stiftungszweckes oder für ein bestimmtes Projekt verwendet werden soll oder dem Stiftungsvermögen zugeführt wird.

Spenden oder Zustiftungen aus verschiedenen Anlässen

  • Spende
    Mit Ihrer Spende haben Sie  die Möglichkeit, die Arbeit der Stiftung oder auch bestimmte Projekte, die Ihnen besonders am Herzen liegen, zu unterstützen.

  • Spenden statt schenken
    Sie haben Geburtstag oder feiern ein Jubiläum? Egal ob Geburtstag, Weihnachten, Silberhochzeit, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Klassentreffen - die ganz private Bitte an Ihre Gäste um eine Spende ist ein wertvoller Beitrag für unsere Stiftungsarbeit.

     

  • Spenden statt Kränze
    Statt Blumen und Kränzen bitten immer mehr Menschen um eine Geldspende zugunsten eines Projektes, das ihnen am Herzen liegt. Bei der Stiftung Gesundheitsstadt Wiesbaden wird Ihr Geld einem sinnvollen Zweck zugeführt.

     

  • Zustiftung
    Bei einer Zustiftung tragen Sie dazu bei, das Vermögen der Stiftung zu erhöhen und auf diese Weise langfristig die Aktivitäten der Stiftung zu ermöglichen. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Projekte der Stiftung zu einem wesentlichen Teil finanziert.

Unser Spendenkonto
Nassauische Sparkasse 
IBAN: DE28 5105 0015 0555 0012 70
Zweck: “Spenden“ + Ihre Adresse

Zuwendungen im Todesfall, durch Erb-Einsetzung, durch Testament oder Vermächtnis

  • Wie kann ich über den Tod hinaus sicherstellen, dass mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt wird? Diese Frage stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben oder  einen Teil ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen wollen. Die Stiftung Gesundheitsstadt Wiesbaden stellt eine verlässliche und sinnvolle Möglichkeit dar, Geld sinnstiftend einzubringen, zum Beispiel durch Testament oder Erbvertrag, in dem Sie (schenkungs- und erbschaftssteuerfrei) die Stiftung bedenken.
     

  • Egal ob Sie sich für eine Spende oder Zustiftung entscheiden oder einfach nur eine Frage dazu haben, Ihre Stiftung Gesundheitsstadt Wiesbaden steht ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail …
     

  • Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung aus, damit Sie die Spende in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Bis 200 Euro Spende reicht der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug beim Finanzamt als Nachweis für den Sonderausgabenabzug aus.

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